Stand: 15. November 2023
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für alle Verträge über Reinigungsdienstleistungen zwischen der InCencontr GmbH, Hauptstraße 123, 10115 Berlin (im Folgenden "Anbieter" genannt) und ihren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber" genannt).
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2.1 Sämtliche Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung des Auftraggebers (Angebot) und Auftragsbestätigung des Anbieters (Annahme) zustande. Die Auftragsbestätigung kann schriftlich, per E-Mail oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung erfolgen.
3.1 Der genaue Umfang der Reinigungsdienstleistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot des Anbieters, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.
3.2 Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
3.3 Der Anbieter ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter oder Subunternehmer erbringen zu lassen.
4.1 Der Auftraggeber gewährleistet den ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten zum vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Auftraggeber stellt kostenlos Strom, Wasser und ausreichende Beleuchtung zur Verfügung.
4.3 Der Auftraggeber informiert den Anbieter über besondere Eigenschaften der zu reinigenden Gegenstände und Flächen sowie über mögliche Gefahrenquellen.
5.1 Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3 Bei regelmäßigen Reinigungsarbeiten erfolgt die Rechnungsstellung in der Regel monatlich.
5.4 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.1 Die Reinigungsarbeiten werden zu den vereinbarten Terminen durchgeführt.
6.2 Kann der Anbieter die vereinbarten Termine aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht einhalten, wird der Auftraggeber umgehend informiert und ein Ersatztermin vereinbart.
7.1 Nach Durchführung der Reinigungsarbeiten gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung Mängel schriftlich rügt.
7.2 Bei regelmäßigen Reinigungsarbeiten gilt jede einzelne Reinigung mit Ablauf des Tages als abgenommen, wenn keine Mängelrüge erfolgt.
8.1 Der Anbieter gewährleistet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Reinigungsarbeiten.
8.2 Bei mangelhafter Leistung hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
8.3 Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.4 Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
8.5 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung von Gegenständen durch den Auftraggeber entstehen.
9.1 Der Anbieter unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
9.2 Auf Verlangen des Auftraggebers legt der Anbieter eine Versicherungsbestätigung vor.
10.1 Bei einmaligen Reinigungsaufträgen endet das Vertragsverhältnis mit vollständiger Leistungserbringung.
10.2 Verträge über regelmäßige Reinigungsarbeiten werden für die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannte Dauer geschlossen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 3 Monate.
10.3 Verträge über regelmäßige Reinigungsarbeiten können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.
10.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.5 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
11.1 Der Anbieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Erfüllung des Vertrags gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
11.2 Nähere Informationen können der Datenschutzerklärung des Anbieters entnommen werden, die unter datenschutz.html abrufbar ist.
12.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen möglichst nahekommen.
12.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.